Sachtler ™
A Vitec Group brand
DEFINITIONEN
Für die Zwecke der vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
„Gesellschaft“ – Vitec Videocom Limited
„Ware“ – die gemäß Vereinbarung zu liefernden Waren und Dienstleistungen.
„Hardwareprodukte“ – Produkte außer Robotic Produkte von Vinten Radamec
ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung sowie deren Auslegung unterliegen ausschließlich englischem Recht. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Gesellschaft sind die englischen Gerichte zuständig, deren ausschließlicher Gerichtsbarkeit die Beilegung jedweder Meinungsverschiedenheit unterliegt.
ANGEBOT
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen oder eines vorherigen Widerrufs hat das vorliegende Angebot eine Gültigkeit von 30 Tagen.
STORNIERUNGEN
Im Falle der Stornierung oder Rückgabe von Bestellungen kann die Gesellschaft Ihnen zum Ausgleich des ihr entstandenen Schadens im eigenen Ermessen entweder eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Vertragspreises (jedoch min. EUR 100,00) auferlegen oder den Schaden beziffern und Ihnen in Rechnung stellen.
PREISE
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen verstehen sich die Preise einschließlich Verpackung ab Werk und beinhalten nicht Einbau und Schulung. Sämtliche Preise werden ohne MwSt angegeben.
Für Aufträge mit einem Wert unter EUR 20,00 berechnen wir die Differenz zwischen dem Auftragswert und dem Mindestbestellwert von EUR 20,00.
GEFAHRÜBERGANG
Das Versicherungsrisiko geht mit Versand der Ware auf Sie über.
SPEZIFIKATIONEN
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Spezifikationen gegebenenfalls zu ändern, um diese an rechtliche Anforderungen oder Vorschriften anzupassen oder wenn diese Änderungen nach Ansicht der Gesellschaft Ihre ausdrücklichen Anforderungen nicht wesentlich beeinträchtigen. Fehler und Auslassungen unterliegen der Korrektur.
ZEICHNUNGEN, PROGRAMME ETC.
Die Urheberrechte an sämtlichen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Dokumenten verbleiben bei der Gesellschaft; Vervielfältigungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Sämtliche von der Gesellschaft gelieferten Computerprogramme, Software- und Firmwareprodukte bleiben Eigentum der Gesellschaft; sie dürfen im Wege einer einfachen, widerruflichen Lizenz auf einem bestimmten Rechner genutzt werden, sind von Ihnen vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht weiter vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Sie sind verantwortlich für die Erlangung sämtlicher Genehmigungen sowie für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zur Einfuhr und zum Betrieb von Produkten in anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich.
VERSAND
Die Gesellschaft wird sich nach Kräften bemühen, die Ware zum angegebenen Zeitpunkt zu versenden, übernimmt jedoch keinerlei Haftung bei Nichtgelingen, es sei denn, die Gesellschaft hat sich bei Meidung einer vereinbarten Strafzahlung (Vertragsstrafe) schriftlich zum pünktlichen Versand verpflichtet und Ihnen ist aufgrund der Verzögerung durch die Gesellschaft ein Schaden entstanden. Wird der Versand in einem solchen Fall durch Ihre Anweisungen oder fehlende Anweisungen Ihrerseits oder aus nicht von der Gesellschaft zu vertretenden Gründen verhindert oder verzögert, wird eine angemessene Nachfrist eingeräumt.
EINBAU
Soweit die Vereinbarung Einbauarbeiten umfasst, werden Sie auf Anfrage hin den erforderlichen Zugang und die erforderlichen Einrichtungen bereitstellen, um den Ingenieuren der Gesellschaft den Einbau der Geräte unverzüglich zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird alle angemessenen Bemühungen zur Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen unternehmen, um ihren Ingenieuren die Durchführung der Einbauarbeiten zu ermöglichen. Soweit erforderlich, werden Sie bei der Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen Unterstützung leisten. Ist die Gesellschaft trotz dieser Bemühungen nicht in der Lage, Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen zu erlangen, so ist sie von der weiteren Erfüllung ihrer Einbaupflichten entbunden.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gesellschaft gewährleistet ausschließlich gegenüber dem Originalkäufer, dass das Produkt bei gewöhnlicher, ordnungsgemäßer Benutzung für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Erwerbsdatum frei von Sach- und Ausführungsmängeln ist. Die Gewährleistungsverpflichtung der Gesellschaft ist nach Wahl der Gesellschaft beschränkt auf den Austausch oder die Nachbesserung von Produkten oder Teilen, bei denen die Gesellschaft Sach- oder Ausführungsmängel feststellt. Diese Gewährleistung für Teile und Arbeitsaufwand unterliegt den nachfolgenden Bestimmungen. Das eine (1) Jahr Gewährleistung für alle Robotic Systeme beginnt entweder 30 Tage nach Lieferdatum oder bei Abnahme vor Ort, je nachdem welches Datum früher ist.
VERLÄNGERTE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Die oben genannte Gewährleistung für Hardwareprodukte (außer Robotic Produkte) der Gesellschaft kann zu den nachstehenden Bedingungen von einem (1) auf zwei (2) Jahre ab Erwerbsdatum verlängert werden, indem Sie das Onlineformular ausfüllen und einreichen. Ausgenommen von der verlängerten Gewährleistungsfrist sind Batterien und Softwaresupport, für die eine Gewährleistungsfrist von höchstens einem (1) Jahr gilt.
GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
MÄNGELANZEIGE
Sämtliche Mängel sind schriftlich unter Angabe des Erwerbsdatums und Vorlage eines Erwerbsnachweises anzuzeigen.
HAFTUNGSUMFANG
Diese Gewährleistung gilt ausschließlich gegenüber dem Originalkäufer der Ware und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht übertragen werden. Gemäß den vorliegenden Bestimmungen wird die Gesellschaft Produkte oder mangelhafte Teile kostenlos nachbessern oder ersetzen, vorausgesetzt, die entsprechenden Teile wurden frachtfrei an die Gesellschaft oder deren bevollmächtigte Vertreter zurückgesandt. Mangelhafte Produkte, die inzwischen überholt sind und nicht mehr nachgebessert werden können, werden durch ein aktuelles Modell von gleicher Qualität und mit gleichwertigen Funktionen ersetzt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die vorliegende Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, Mängel oder Kosten mit den folgenden Ursachen: (1) Änderungen, Umwandlungen, Nachbesserungen oder Wartungen der Produkte, die nicht von der Gesellschaft oder deren bevollmächtigten Vertretern durchgeführt wurden, (2) Missbrauch, Überlastung, unsachgemäße Behandlung oder Einsatz entgegen der dem Produkt beigefügten Gebrauchsanweisung, (3) Einsatz des Produkts entgegen dem Verwendungszweck oder (4) Versand des Produkts an die Gesellschaft zu Wartungszwecken.
Die Gesellschaft haftet unter keinen Umständen für konkrete, beiläufig entstandene oder Folgeschäden, insbesondere Körperschäden, Vermögensschäden, Beschädigung oder Verlust von Geräten, entgangenen Gewinn oder entgangene Einnahmen, Mietkosten für Ersatzprodukte sowie sonstige Zusatzausgaben, auch wenn die Gesellschaft auf die Möglichkeit dieser Schäden hingewiesen wurde. Da einige Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für beiläufig entstandene und Folgeschäden nicht zulassen, findet die vorstehende Beschränkung oder der vorstehende Ausschluss möglicherweise auf Sie keine Anwendung.
Sämtliche nach dieser Vereinbarung nicht geleisteten ausdrücklichen Gewährleistungen sowie Rechtsmittel außer der in dieser Vereinbarung enthaltenen Gewährleistung, die stillschweigend oder kraft Gesetz zur Verfügung stehen, werden hiermit ausgeschlossen und abgelehnt, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistungen für allgemeine Gebrauchstauglichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Da einige Gerichtsbarkeiten die Beschränkung der Haftung für gesetzliche Gewährleistungen nicht zulassen, findet die vorstehende Beschränkung möglicherweise auf Sie keine Anwendung.
Diese Gewährleistung räumt Ihnen bestimmte Ansprüche ein; je nach Gerichtsbarkeit verfügen Sie möglicherweise über weitergehende Ansprüche.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung ist ein unwiderrufliches, von einer UK Clearingbank bestätigtes Akkreditiv erforderlich.
Wurde mit der Gesellschaft eine Kreditlinie vereinbart, so sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Erfolgt die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum, kann die Gesellschaft zusätzlich zu den sonstigen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln die Durchführung dieser sowie sämtlicher anderen mit Ihnen bestehenden Vereinbarungen aussetzen und/oder den Zahlungsanspruch Ihnen gegenüber zu einem Tagessatz von 4% über dem im jeweiligen Zeitpunkt in England und Wales gültigen Basissatz der HSBC PLC verzinsen (sowohl vor als auch nach einem entsprechenden Urteil).
EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an der Ware geht erst mit deren vollständiger Bezahlung sowie Bezahlung sämtlicher weiteren Beträge, die Sie der Gesellschaft schulden, auf Sie über. Bis zum Übergang des Eigentums dürfen Sie die Produkte nicht verkaufen.
ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Wird ein offizielles oder inoffizielles Verfahren in Bezug auf zahlungsunfähige Personen, Firmen oder Unternehmen gegen Sie eröffnet, so kann die Gesellschaft unbeschadet ihrer sonstigen Ansprüche die sich auf dem Transportweg befindliche Ware stoppen und weitere Lieferungen einstellen sowie sämtliche Verträge kündigen.
INCOTERMS
Die in diesem Angebot verwendeten Handelsbegriffe werden gemäß Incoterms 1990 ausgelegt.
VERZICHT AUF RECHTE
Der Verzicht der Gesellschaft auf Ausübung eines ihrer Rechte berührt nicht die Rechte der Gesellschaft gemäß dieser Vereinbarung oder die Auslegung zukünftiger Vereinbarungen.
ERKLÄRUNG
Durch die Abgabe Ihrer Bestellung erklären Sie, dass Sie sich auf keinerlei Erklärungen berufen, die in Bezug auf die Bestellung gemacht wurden oder werden, es sei denn, eine solche Erklärung erfolgt schriftlich durch uns; sämtliche Erklärungen sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Das vorliegende Dokument ist ein indikatives Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines von Ihnen gemachten Angebotes durch uns zustande. Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung unterliegen abgeschlossene Verträge diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
11. Änderung: 17.01.2012
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
VITEC VIDEOCOM LIMITED